DNA-Entnahme nach § 81g StPO – Bundesverfassungsgericht stoppt zu pauschale Entscheidungen
- RABotor
- 25. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.08.2025 (2 BvR 530/25) eine wichtige Entscheidung getroffen: Die Gerichte in Hildesheim hatten die Entnahme und Speicherung der DNA eines Mannes angeordnet, ohne seine aktuelle Lebenssituation ausreichend zu prüfen. Das ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Gericht betonte: Eine DNA-Speicherung darf nur dann angeordnet werden, wenn konkret und nachvollziehbar dargelegt ist, dass künftig schwere Straftaten zu erwarten sind. Es reicht nicht, einfach auf alte Verurteilungen hinzuweisen. Wichtige Aspekte wie Bewährungsberichte, ein straffreies Leben in den letzten Jahren oder positive soziale Entwicklungen müssen in die Entscheidung einfließen.
Die Entscheidung ist ein Signal: Grundrechte haben Gewicht – Gerichte müssen genau prüfen, bevor sie in die Privatsphäre eingreifen.
👉 Tipp für Betroffene: Wer eine DNA-Entnahme nach § 81g StPO auferlegt bekommen soll, sollte unbedingt rechtlichen Rat einholen. Gerade aktuelle positive Entwicklungen (Therapie, stabile Arbeit, familiäre Bindungen) können entscheidend sein. Pauschale Annahmen genügen nicht – das hat Karlsruhe klar gemacht.
Kommentare