Ein Europäischer Haftbefehl entbindet deutsche Gerichte nicht von der Prüfung drohender menschenrechtswidriger Haftbedingungen. Rechtsanwalt Raphael Botor erläutert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslieferung nach Rumänien und ihre Bedeutung für Betroffene.