top of page

Warum werden Asylanträge von Syrern abgelehnt – und was ist jetzt zu tun?

  • 8. Juni
  • 17 Min. Lesezeit

Viele syrische Staatsangehörige sind verunsichert. Über Jahre galt in Deutschland häufig die Annahme: Wer aus Syrien kommt, hat zumindest gute Chancen auf Schutz. In der Praxis wurden viele Syrerinnen und Syrer zwar nicht immer als Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt, erhielten aber häufig subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot.

Inzwischen erleben jedoch immer mehr Betroffene, dass ihr Asylantrag abgelehnt wird oder dass bereits erteilter Schutz überprüft wird. Das bedeutet nicht automatisch, dass jeder syrische Staatsangehörige Deutschland verlassen muss. Es bedeutet aber: Die Verfahren werden schwieriger, individueller und formeller. Wer einen ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, erhält, muss sehr schnell reagieren.

Die aktuellen Zahlen zeigen zudem, dass sich die Asylsituation insgesamt verändert. Das BAMF meldete für April 2026 insgesamt 6.144 Asylerstanträge und 2.682 Folgeanträge; Ende April 2026 waren beim Bundesamt 67.734 Verfahren anhängig. Gerade deshalb ist es für Betroffene wichtig, einen ablehnenden Bescheid nicht einfach hinzunehmen, sondern die Entscheidung genau prüfen zu lassen.


1. Warum werden syrische Asylanträge überhaupt abgelehnt?


Ein häufiger Irrtum ist die Vorstellung, dass die syrische Staatsangehörigkeit allein automatisch zu einem Schutzstatus führt. Das ist rechtlich nicht richtig. Das BAMF prüft nicht nur, aus welchem Land jemand kommt, sondern auch, warum gerade diese Person bei einer Rückkehr gefährdet sein soll.

Ein Asylantrag kann deshalb abgelehnt werden, wenn das BAMF meint, dass keine individuelle Verfolgung vorliegt, keine ausreichende Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht oder ein anderer Staat für das Asylverfahren zuständig ist.

Besonders häufig geht es um folgende Konstellationen:

Das BAMF erkennt keine persönliche Verfolgung. Viele Antragsteller schildern allgemeine Kriegsgefahr, schlechte Sicherheitslage, wirtschaftliche Not oder Angst vor der Zukunft. Das kann menschlich absolut nachvollziehbar sein. Rechtlich reicht es aber nicht immer aus. Für die Flüchtlingseigenschaft muss regelmäßig eine Verfolgung wegen eines geschützten Merkmals vorliegen, also etwa wegen politischer Überzeugung, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ähnlichen Gründen.

Das BAMF bewertet die Lage in Syrien anders als früher. Nach politischen und tatsächlichen Veränderungen wird die Gefährdungslage neu bewertet. Das bedeutet nicht, dass Syrien sicher ist. Es bedeutet aber, dass die Behörde häufiger prüft, ob noch eine individuelle Gefahr besteht oder ob bestimmte Personengruppen nach Auffassung des BAMF nicht mehr automatisch schutzbedürftig sind.

Der Vortrag im Asylverfahren war zu allgemein. Viele Betroffene erklären in der Anhörung nur: „Ich habe Angst vor Syrien“, „dort ist Krieg“, „ich habe keine Zukunft“ oder „ich will nicht zurück“. Das ist oft verständlich, reicht aber im Asylrecht nicht immer. Entscheidend sind konkrete Tatsachen: Wer hat gedroht? Wann? Warum? Welche Behörde, Miliz, Familie, Gruppierung oder Person ist beteiligt? Gibt es Dokumente, Zeugen, Verletzungen, frühere Verhaftungen, politische Aktivitäten oder Nachweise?

Auch Widersprüche in der Anhörung können zu einer Ablehnung führen. Das BAMF vergleicht Angaben aus der Registrierung, der Anhörung, früheren Interviews, Dokumenten, Visaunterlagen und manchmal auch Angaben von Familienangehörigen. Kleine Ungenauigkeiten können erklärbar sein. Gravierende Widersprüche können aber dazu führen, dass das BAMF den gesamten Vortrag für unglaubhaft hält.


2. Bedeutet eine Ablehnung, dass Syrien sicher ist?


Nein. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass Syrien sicher ist. Sie bedeutet zunächst nur, dass das BAMF im konkreten Verfahren keinen Schutzstatus zuerkannt hat.

Das ist ein wichtiger Unterschied. Auch wenn das BAMF einen Asylantrag ablehnt, können weiterhin Abschiebungsverbote, humanitäre Aufenthaltstitel, familiäre Gründe, gesundheitliche Gründe oder ausländerrechtliche Hindernisse bestehen. Gerade bei Syrien muss sehr genau geprüft werden, ob eine Rückkehr im Einzelfall gegen Art. 3 EMRK, Art. 4 EU-Grundrechtecharta oder § 60 AufenthG verstoßen würde.

Aktuell ist zudem rechtlich umstritten, in welchem Umfang eine Ausländerbehörde nach einer negativen oder geänderten BAMF-Entscheidung selbst noch prüfen muss, ob eine Abschiebung gegen elementare Menschenrechte verstoßen würde. Das OVG Bremen hat dem EuGH mit Beschluss vom 05.05.2026 Fragen dazu vorgelegt, in welchem Umfang Ausländerbehörden zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote aus Art. 3 EMRK und Art. 4 EU-Grundrechtecharta prüfen müssen.

Für Betroffene heißt das: Auch nach einer Ablehnung darf man nicht vorschnell aufgeben. Es muss geprüft werden, ob die BAMF-Entscheidung angreifbar ist und ob daneben weitere aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten bestehen.


3. Welche Arten von Ablehnung gibt es?


Nicht jede Ablehnung ist gleich. Für die richtige Reaktion ist entscheidend, was genau im Bescheid steht.


Bei einer einfachen Ablehnung meint das BAMF, dass weder Asyl, noch Flüchtlingsschutz, noch subsidiärer Schutz, noch Abschiebungsverbote vorliegen. In diesen Fällen beträgt die Klagefrist grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. § 74 AsylG regelt ausdrücklich, dass die Klage gegen Entscheidungen nach dem Asylgesetz grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erhoben werden muss.


Besonders gefährlich ist die Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“. Dann geht das BAMF davon aus, dass der Antrag nicht nur unbegründet ist, sondern nach seiner Ansicht offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. In solchen Fällen beträgt die Frist regelmäßig nur eine Woche. Dann muss nicht nur Klage erhoben werden, sondern häufig zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden, damit eine Abschiebung vorläufig gestoppt wird. Beratungsstellen weisen zutreffend darauf hin, dass bei einer Ablehnung als offensichtlich unbegründet regelmäßig innerhalb einer Woche Klage und Eilantrag erforderlich sind.


Eine weitere wichtige Kategorie ist die Ablehnung als „unzulässig“. Das betrifft häufig Dublin-Fälle oder Fälle, in denen die betroffene Person bereits in einem anderen europäischen Staat Schutz erhalten hat. Auch dann prüft das BAMF den Asylantrag oft nicht inhaltlich. Gerade in solchen Verfahren sind die Fristen ebenfalls sehr kurz.


4. Warum trifft es aktuell besonders bestimmte Gruppen?


In der Praxis sieht man häufig, dass bestimmte Gruppen stärker betroffen sind: junge Männer, alleinreisende Männer, Personen ohne besondere politische Tätigkeit, Personen ohne dokumentierte Verfolgung, Personen mit unklarer Identität oder Personen, die nur allgemein auf Krieg und wirtschaftliche Not verweisen.


Das bedeutet nicht, dass diese Personen keinen Schutz bekommen können. Es bedeutet aber, dass der Vortrag sehr sorgfältig vorbereitet werden muss. Allgemeine Formulierungen reichen nicht. Es muss herausgearbeitet werden, ob besondere Risikofaktoren bestehen.


Solche Risikofaktoren können sein: politische Tätigkeit gegen das frühere oder aktuelle Machtgefüge, frühere Verhaftungen, Folter, Einberufung oder Wehrdienstproblematik, Desertion, oppositionelle Tätigkeit von Familienangehörigen, Zugehörigkeit zu einer religiösen oder ethnischen Minderheit, geschlechtsspezifische Verfolgung, Verfolgung wegen sexueller Orientierung, Bedrohung durch Milizen, Blutrache, familiäre Gewalt, Zwangsverheiratung, besondere Gefährdung als Rückkehrer, fehlende familiäre Netzwerke, schwere Erkrankungen oder Traumatisierungen.

Wichtig ist: Diese Punkte müssen nicht nur behauptet, sondern möglichst konkret und nachvollziehbar dargestellt werden.


5. Die Anhörung ist der wichtigste Moment im Asylverfahren


Viele Ablehnungen entstehen bereits in der Anhörung. Die Anhörung beim BAMF ist oft entscheidend. Wer dort unvollständig, oberflächlich oder widersprüchlich vorträgt, hat später vor Gericht ein Problem.


Betroffene sollten vor der Anhörung genau überlegen:


Was ist mir persönlich passiert?


Wer hat mich bedroht?


Wann war das?


Wo war das?


Warum war gerade ich betroffen?


Gibt es Beweise?


Gibt es Zeugen?


Gibt es Dokumente?


Gibt es Fotos, Nachrichten, Haftbefehle, ärztliche Unterlagen, Narben, psychologische Berichte?


Warum kann ich nicht in eine andere Region Syriens gehen?


Warum kann meine Familie mich nicht schützen?


Was droht mir bei Rückkehr konkret?


Viele Menschen haben aus Angst, Scham oder Trauma Schwierigkeiten, alles zu erzählen. Gerade bei Folter, sexualisierter Gewalt, Haft, politischer Verfolgung oder familiären Konflikten werden wichtige Dinge manchmal verschwiegen. Das kann später schwer zu korrigieren sein. Deshalb sollte man frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


6. Was muss man sofort nach Erhalt eines BAMF-Bescheids tun?


Der wichtigste Rat lautet: Nicht warten.


Sobald ein BAMF-Bescheid zugestellt wird, laufen Fristen. Maßgeblich ist nicht, wann man den Brief tatsächlich liest, sondern wann er zugestellt wurde. Der Briefumschlag sollte unbedingt aufgehoben werden, weil darauf Zustellvermerke stehen können.


Nach Erhalt des Bescheids sollte sofort geprüft werden:


Ist der Antrag einfach abgelehnt?


Ist er offensichtlich unbegründet?


Ist er unzulässig?


Gibt es eine Abschiebungsandrohung oder Abschiebungsanordnung?


Welche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?


Welches Verwaltungsgericht ist zuständig?


Läuft eine Wochenfrist oder Zweiwochenfrist?


Hat die Klage aufschiebende Wirkung?


Muss zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden?


Welche Fehler enthält der Bescheid?


Welche Unterlagen fehlen noch?


Bei einer einfachen Ablehnung kann die Klagefrist zwei Wochen betragen. Bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Entscheidungen kann die Frist nur eine Woche betragen. Das ist extrem kurz. Wer diese Frist verpasst, riskiert, dass der Bescheid bestandskräftig wird.


7. Was gehört in eine gute Klagebegründung?


Eine Klage gegen einen BAMF-Bescheid darf sich nicht darauf beschränken, zu schreiben: „Ich bin mit der Entscheidung nicht einverstanden.“ Das reicht nicht.

Eine gute Klagebegründung muss den Bescheid angreifen.


Dazu gehört:


Der Sachverhalt muss sauber dargestellt werden.


Widersprüche müssen erklärt werden.


Fehlerhafte Übersetzungen müssen aufgezeigt werden.


Fehlerhafte Länderbewertung muss angegriffen werden.


Individuelle Gefahren müssen herausgearbeitet werden.


Neue Beweise müssen vorgelegt werden.


Ärztliche und psychologische Unterlagen müssen eingeordnet werden.


Familienbindungen und Schutzlosigkeit müssen erklärt werden.


Die aktuelle Lage in Syrien muss auf den Einzelfall übertragen werden.


Wenn es um subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbote geht, muss argumentiert werden, warum gerade diese Person bei Rückkehr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, Folter, willkürlicher Gewalt, existenzieller Not oder sonstigen schwerwiegenden Gefahren ausgesetzt wäre.


Gerichte prüfen nicht abstrakt, ob Syrien schwierig ist. Sie prüfen, ob der Kläger oder die Klägerin im konkreten Fall einen Anspruch auf Schutz hat.


8. Welche Unterlagen sind wichtig?


In syrischen Asylverfahren können insbesondere folgende Unterlagen wichtig sein:


Ausweise, Registerauszüge, Familienbuch, Militärbuch, Einberufungsbescheide, Haftbefehle, Strafurteile, Entlassungspapiere, ärztliche Berichte, psychologische Stellungnahmen, Fotos von Verletzungen, Nachweise politischer Aktivitäten, Social-Media-Posts, Screenshots von Drohungen, Zeugenerklärungen, Todesurkunden von Angehörigen, Nachweise über verschwundene Familienmitglieder, Nachweise über frühere Inhaftierung, Unterlagen aus anderen Asylverfahren von Familienangehörigen, Schul- und Arbeitsnachweise, Nachweise zur Integration in Deutschland.


Wichtig ist aber auch: Falsche oder manipulierte Dokumente können den Fall zerstören. Wer gefälschte Unterlagen vorlegt, riskiert nicht nur die Ablehnung, sondern auch strafrechtliche Probleme. Gerade deshalb sollte vor Einreichung geprüft werden, was vorgelegt wird und wie es erklärt werden kann.


9. Warum die Begründung des BAMF oft angreifbar ist


Viele ablehnende Bescheide des BAMF wirken auf den ersten Blick sehr ausführlich. Häufig umfassen sie mehrere Seiten, enthalten rechtliche Ausführungen, Hinweise auf Länderberichte und eine scheinbar genaue Würdigung der Angaben des Antragstellers. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Bescheid rechtlich richtig ist.


In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass BAMF-Bescheide angreifbar sein können. Teilweise wird der Vortrag des Betroffenen nur verkürzt wiedergegeben. Teilweise werden wichtige Angaben aus der Anhörung nicht ausreichend berücksichtigt. Manchmal werden Widersprüche angenommen, obwohl sie bei genauer Betrachtung erklärbar sind.

Gerade bei Menschen, die Krieg, Haft, Folter, Flucht oder traumatische Ereignisse erlebt haben, darf nicht vorschnell aus Erinnerungslücken oder zeitlichen Ungenauigkeiten geschlossen werden, dass der gesamte Vortrag unglaubhaft ist.


Auch Übersetzungsprobleme spielen eine große Rolle. Die Anhörung beim BAMF findet häufig mit Dolmetscher statt. Nicht immer wird jedes Wort exakt übertragen. Manchmal werden Begriffe verwendet, die im Deutschen eine andere rechtliche Bedeutung haben als in der Herkunftssprache. Wenn später im Bescheid steht, der Antragsteller habe etwas „nicht konkret“, „widersprüchlich“ oder „ausweichend“ erklärt, muss geprüft werden, ob dies wirklich zutrifft oder ob die Aussage im Protokoll unvollständig oder missverständlich wiedergegeben wurde.


Besonders wichtig ist deshalb das Anhörungsprotokoll. Dieses sollte nach Erhalt des Bescheids genau gelesen werden. Stimmen die Angaben? Fehlt etwas? Wurde etwas falsch verstanden? Wurden Namen, Orte, Daten oder Ereignisse falsch geschrieben? Wurde eine entscheidende Nachfrage gar nicht gestellt? All das kann für die Klagebegründung wichtig sein.


Ein häufiger Fehler des BAMF besteht auch darin, die allgemeine Lage in Syrien zu stark von der individuellen Lage des Betroffenen zu trennen. Natürlich reicht die allgemeine Lage allein nicht immer aus. Umgekehrt darf aber auch nicht übersehen werden, dass die allgemeine Lage die individuelle Gefahr verstärken kann. Wer keine familiäre Unterstützung hat, aus einer besonders gefährdeten Region stammt, psychisch oder körperlich krank ist, politisch vorbelastet ist oder als Rückkehrer besonders auffallen würde, kann anders betroffen sein als eine Person mit stabilem Netzwerk und Schutzmöglichkeiten.


Gerade deshalb sollte jeder Bescheid sorgfältig juristisch geprüft werden. Es geht nicht nur darum, ob das BAMF irgendeine Begründung geschrieben hat. Entscheidend ist, ob diese Begründung tragfähig ist.


10. Rückkehrer nach Syrien: Warum die individuelle Prüfung so wichtig ist


Ein besonders sensibler Punkt ist die Frage, was syrischen Rückkehrern tatsächlich droht. Viele Betroffene haben Angst, bereits wegen ihrer Flucht, ihres Asylantrags im Ausland oder ihres längeren Aufenthalts in Europa bei einer Rückkehr verdächtigt zu werden. Diese Sorge muss ernst genommen werden.

In asylrechtlichen Verfahren wird häufig darüber gestritten, ob allein die Ausreise aus Syrien, der Asylantrag in Deutschland oder der längere Aufenthalt im Ausland eine Verfolgungsgefahr begründen. Die Rechtsprechung war hierzu in den vergangenen Jahren nicht immer einheitlich. Häufig wird verlangt, dass zusätzliche individuelle Umstände hinzukommen.

Solche Umstände können zum Beispiel frühere oppositionelle Aktivitäten, familiäre Verbindungen zu Oppositionellen, Wehrdienstentziehung, Desertion, frühere Festnahmen, Herkunft aus bestimmten Regionen oder besondere Auffälligkeiten sein.

Für die anwaltliche Arbeit bedeutet das: Es muss genau herausgearbeitet werden, warum der Betroffene bei einer Rückkehr auffallen würde. Es reicht nicht immer aus zu sagen: „Ich war in Deutschland.“


Wichtiger ist die konkrete Frage:


Was könnten syrische Behörden, Milizen oder andere Akteure über diese Person wissen?


Gibt es Einträge?


Gab es frühere Kontrollen?


Gibt es Familienbezüge?


Gibt es politische Aktivitäten?


Gibt es Social-Media-Inhalte?


Gibt es sonstige Hinweise, die zu einer Gefahr führen können?


Auch die tatsächliche Rückkehrsituation spielt eine Rolle:


Wer kommt am Flughafen oder an der Grenze an?


Welche Dokumente hat die Person?


Muss sie sich bei Behörden melden?


Hat sie einen gültigen Pass?


Wird sie befragt?


Besteht die Gefahr, dass alte Datenbestände abgeglichen werden?


Gibt es offene Militärdienstfragen?


Gibt es lokale Konflikte im Heimatort?


All diese Fragen können im Einzelfall entscheidend sein.


11. Wehrdienst, Reservistendienst und Desertion


Bei syrischen Männern spielt häufig das Thema Wehrdienst eine zentrale Rolle. Viele Betroffene haben Syrien verlassen, weil sie nicht kämpfen wollten, weil sie bereits einberufen wurden oder weil ihnen eine erneute Heranziehung drohte. Andere waren Soldaten, Reservisten oder wurden von bewaffneten Gruppen unter Druck gesetzt.

Rechtlich ist auch hier der Einzelfall entscheidend. Nicht jede allgemeine Angst vor Militärdienst führt automatisch zur Flüchtlingsanerkennung. Es muss geprüft werden, ob mit der Verweigerung oder Entziehung eine politische Zuschreibung verbunden ist oder ob dem Betroffenen unverhältnismäßige Bestrafung, Folter, unmenschliche Behandlung oder Einsatz in völkerrechtswidrigen Handlungen droht.


Wichtig sind hier konkrete Angaben:


Hat der Betroffene einen Einberufungsbefehl erhalten?


War er bereits beim Militär?


Ist er desertiert?


Gibt es ein Militärbuch?


Wurde die Familie wegen seiner Abwesenheit befragt?


Gab es Drohungen oder Sanktionen?


Aus welcher Region stammt er?


Welcher Jahrgang ist betroffen?


Hat er sich freigekauft oder versucht, Dokumente zu beschaffen?


Gerade Wehrdienstfälle dürfen nicht oberflächlich behandelt werden. Oft entscheidet die genaue Chronologie:


Wann kam die Einberufung?


Wann erfolgte die Ausreise?


Gab es Kontrollen?


Was geschah mit Familienangehörigen?


Welche Nachweise gibt es?


Wenn diese Punkte in der BAMF-Anhörung nicht klar genug dargestellt wurden, muss dies in der Klagebegründung nachgeholt und erklärt werden.


12. Gesundheitliche Gründe und Abschiebungsverbote


Viele syrische Mandanten leiden unter psychischen oder körperlichen Folgen von Krieg, Flucht, Folter, Verlust von Angehörigen oder jahrelanger Unsicherheit. Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen, Schlafstörungen und körperliche Erkrankungen sind nicht selten.

Gesundheitliche Probleme führen aber nicht automatisch zu einem Abschiebungsverbot. Die Anforderungen sind hoch. Es muss nachvollziehbar dargelegt werden, welche Erkrankung besteht, welche Behandlung notwendig ist, welche Folgen bei Abbruch der Behandlung drohen und ob eine ausreichende Behandlung im Zielstaat tatsächlich erreichbar wäre.

Besonders wichtig sind qualifizierte ärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahmen. Ein kurzer Satz wie „Patient ist krank“ reicht in der Regel nicht. Ein gutes Attest sollte Diagnose, Behandlungsverlauf, Medikation, Prognose, Reisefähigkeit und die Folgen einer Rückkehr konkret beschreiben.

Bei psychischen Erkrankungen sollte auch erklärt werden, ob eine Retraumatisierung droht und warum eine Rückkehr nach Syrien die Erkrankung erheblich verschlimmern könnte.


Auch hier gilt:


Unterlagen sollten frühzeitig besorgt werden. Wer erst kurz vor einer möglichen Abschiebung ein Attest einreicht, riskiert, dass Behörden oder Gerichte es als verspätet oder unzureichend ansehen. Deshalb sollten Betroffene medizinische Unterlagen sammeln und regelmäßig aktualisieren.


13. Was ist mit syrischen Straftätern oder Personen mit Ermittlungsverfahren?


Bei Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft oder die verurteilt wurden, wird die Lage komplizierter. Straftaten können asylrechtliche Ausschlussgründe, Widerrufsverfahren oder ausländerrechtliche Maßnahmen auslösen.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass eine Abschiebung zulässig ist. Selbst bei Straftaten muss geprüft werden, ob Abschiebungsverbote bestehen. Niemand darf in einen Staat abgeschoben werden, wenn dort Folter, unmenschliche Behandlung oder eine konkrete erhebliche Gefahr droht.


In solchen Fällen ist eine Verteidigung an zwei Fronten erforderlich: strafrechtlich und ausländerrechtlich. Das Strafverfahren kann unmittelbare Auswirkungen auf Aufenthalt, Duldung, Arbeitserlaubnis, Ausweisung, Einreise- und Aufenthaltsverbot und spätere Bleiberechte haben.

Gerade hier ist es wichtig, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen und die Verteidigungsstrategie mit der ausländerrechtlichen Strategie abzustimmen.


Ein Beispiel: Wer im Strafverfahren vorschnell Angaben macht, kann sich nicht nur strafrechtlich belasten, sondern auch ausländerrechtlich schaden. Umgekehrt kann eine strafrechtliche Verurteilung Folgen für ein laufendes Asyl-, Duldungs- oder Aufenthaltserlaubnisverfahren haben. Deshalb sollten Betroffene in solchen Situationen keine unüberlegten Aussagen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Ausländerbehörde oder BAMF machen.


14. Integration kann wichtig werden – auch wenn das Asylverfahren scheitert


Viele syrische Staatsangehörige leben inzwischen seit Jahren in Deutschland. Sie arbeiten, machen eine Ausbildung, besuchen Sprachkurse, haben Kinder in der Schule, zahlen Steuern und haben sich ein Leben aufgebaut. Diese Integration ersetzt zwar nicht automatisch den asylrechtlichen Schutz. Sie kann aber für andere aufenthaltsrechtliche Wege entscheidend sein.

Nach einer Ablehnung sollte deshalb immer geprüft werden, ob neben dem Asylverfahren ein anderer Aufenthaltstitel möglich ist. Besonders wichtig können Ausbildung, Beschäftigung, Schulbesuch der Kinder, familiäre Bindungen und nachhaltige Integration sein.

Wer eine Ausbildung macht, sollte alle Unterlagen sichern: Ausbildungsvertrag, Berufsschulnachweise, Bestätigung des Arbeitgebers, Lohnabrechnungen, IHK- oder Kammerunterlagen. Wer arbeitet, sollte Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise und Arbeitgeberbestätigungen sammeln. Wer Kinder hat, sollte Schulbescheinigungen, Zeugnisse, Kindergartenbescheinigungen und Nachweise über die Verwurzelung der Kinder aufbewahren.

Auch Deutschzertifikate, Integrationskursbescheinigungen, ehrenamtliche Tätigkeiten und Mietverträge können wichtig sein. In ausländerrechtlichen Verfahren kommt es häufig darauf an, ob eine Person ihren Lebensunterhalt sichern kann, ob die Identität geklärt ist, ob Straffreiheit besteht und ob eine positive Integrationsprognose vorliegt.

Deshalb sollte man nach einer Ablehnung nicht nur auf das Asylrecht schauen. Oft liegt die Lösung im Aufenthaltsrecht.


15. Was passiert nach einer endgültigen Ablehnung?


Wenn der BAMF-Bescheid bestandskräftig wird oder eine Klage erfolglos bleibt, bedeutet das zunächst: Das Asylverfahren ist negativ abgeschlossen. Danach kommt es auf die Ausländerbehörde an.

Mögliche Folgen sind:


Ausreisepflicht,


Duldung,


Passbeschaffungspflichten,


Arbeitsverbote oder Beschäftigungserlaubnisfragen,


Leistungskürzungen,


Abschiebungsandrohung oder Abschiebungsmaßnahmen,


Einreise- und Aufenthaltsverbote,


spätere Prüfung anderer Aufenthaltstitel.


Aber auch nach einem abgelehnten Asylverfahren gibt es unter Umständen weitere Möglichkeiten. Dazu gehören etwa Aufenthaltserlaubnisse wegen Ausbildung, Beschäftigung, nachhaltiger Integration, familiärer Bindungen, Krankheit, Unmöglichkeit der Ausreise oder humanitäre Gründe.


Zu prüfen sind insbesondere:


§ 25 Abs. 5 AufenthG bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit der Ausreise,


§ 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige,


§ 25b AufenthG bei nachhaltiger Integration,


Ausbildungsduldung,


Beschäftigungsduldung,


Aufenthalt wegen Ehe oder Familie,


Härtefallverfahren,


Abschiebungsverbot wegen Krankheit,


Folgeantrag bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln.


Welche Möglichkeit besteht, hängt stark vom Einzelfall ab: Aufenthaltsdauer, Identitätsklärung, Passbeschaffung, Straffreiheit, Arbeit, Ausbildung, Deutschkenntnisse, Lebensunterhalt, Familie, Kinder, Schulbesuch und Mitwirkung spielen eine große Rolle.


16. Folgeantrag: Wann ist er sinnvoll?


Ein Folgeantrag ist kein einfacher „zweiter Versuch“. Er ist nur sinnvoll, wenn neue Tatsachen, neue Beweismittel oder eine veränderte Sachlage vorliegen.


Ein Folgeantrag kann in Betracht kommen, wenn nach der Ablehnung neue Haftbefehle bekannt werden, neue politische Aktivitäten entstanden sind, Familienangehörige verfolgt wurden, sich die Lage in der Herkunftsregion verändert hat, eine schwere Erkrankung diagnostiziert wurde oder wichtige Beweise vorher nicht verfügbar waren.

Nicht ausreichend ist meistens: „Ich habe immer noch Angst“ oder „ich möchte noch einmal alles erzählen.“ Der Folgeantrag muss juristisch sauber begründet werden. Sonst wird er schnell als unzulässig oder unbeachtlich behandelt.

Gerade bei syrischen Antragstellern kann ein Folgeantrag aber durchaus sinnvoll sein, wenn sich die individuelle Situation verändert hat. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Person in Deutschland politisch aktiv geworden ist, öffentlich gegen bestimmte Akteure aufgetreten ist, in sozialen Medien sichtbar geworden ist oder neue Informationen aus Syrien erhalten hat.

Auch neue medizinische Unterlagen können eine Rolle spielen. Wenn etwa erst nach Abschluss des ersten Asylverfahrens eine schwere Erkrankung diagnostiziert wurde, kann dies für Abschiebungsverbote relevant werden.

Wichtig ist aber: Ein Folgeantrag sollte nicht leichtfertig gestellt werden. Er muss vorbereitet werden. Neue Tatsachen und Beweismittel müssen möglichst konkret benannt und belegt werden.


17. Widerruf: Gefahr auch für Syrer mit Schutzstatus


Nicht nur neue Asylanträge sind betroffen. Auch Personen, die bereits Schutz haben, können ein Widerrufsverfahren erhalten. Dann prüft das BAMF, ob die Voraussetzungen für den Schutzstatus noch bestehen.

Betroffene sollten ein Widerrufsschreiben niemals ignorieren. Auch hier gilt: Fristen beachten, Unterlagen sammeln, Stellungnahme vorbereiten.

Wichtig ist, nicht nur auf die frühere Situation zu verweisen, sondern darzulegen, warum die Gefahr heute noch besteht. Wer inzwischen gut integriert ist, arbeitet, Familie hat oder Kinder in Deutschland hat, sollte auch prüfen lassen, ob ein eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig vom Schutzstatus besteht.

Gerade bei einem Widerrufsverfahren ist die Ausgangslage oft besonders belastend. Betroffene haben sich in Deutschland ein Leben aufgebaut und glaubten, ihr Aufenthalt sei gesichert. Wenn dann plötzlich ein Schreiben des BAMF kommt, entsteht verständlicherweise große Angst.

Trotzdem sollte man ruhig und geordnet vorgehen.


Zunächst muss geprüft werden, welcher Schutzstatus widerrufen werden soll. Geht es um die Flüchtlingseigenschaft? Geht es um subsidiären Schutz? Geht es um ein Abschiebungsverbot? Davon hängt ab, welche Argumente wichtig sind.

Sodann muss geprüft werden, ob die ursprünglichen Schutzgründe wirklich weggefallen sind. Hat sich die Gefahr tatsächlich erledigt? Oder bestehen neue oder fortwirkende Risiken? Gibt es neue persönliche Umstände? Ist die Person aus anderen Gründen schutzbedürftig?


Ein Widerrufsverfahren sollte deshalb niemals ohne anwaltliche Prüfung beantwortet werden.


18. Warum Untätigkeit gefährlich ist


Viele Betroffene hoffen nach einer Ablehnung, dass erst einmal nichts passiert. Manchmal geschieht tatsächlich monatelang nichts. Das kann aber trügerisch sein. Nur weil die Behörde nicht sofort handelt, bedeutet das nicht, dass keine Gefahr besteht.

Eine bestandskräftige Ablehnung kann später Grundlage für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sein. Die Ausländerbehörde kann zur Passbeschaffung auffordern, Vorsprachen verlangen, Duldungen einschränken oder Arbeitserlaubnisse verweigern. Wer dann nicht vorbereitet ist, gerät schnell unter Druck.

Deshalb sollte die Zeit nach einer Ablehnung aktiv genutzt werden. Es sollten Unterlagen gesammelt, Aufenthaltsperspektiven geprüft, Identitätsfragen geklärt und mögliche Anträge vorbereitet werden. Wer arbeitet oder eine Ausbildung beginnen kann, sollte dies rechtzeitig dokumentieren. Wer krank ist, sollte aktuelle Atteste besorgen. Wer familiäre Bindungen hat, sollte diese nachweisen.

Untätigkeit ist im Ausländerrecht fast immer gefährlich. Besser ist es, frühzeitig eine Strategie zu entwickeln.


19. Typische Fehler nach einer Ablehnung


Viele Betroffene machen nach einer Ablehnung dieselben Fehler.


Sie warten zu lange.


Sie verstehen den Bescheid nicht.


Sie verwechseln eine einfache Ablehnung mit einer offensichtlich unbegründeten Ablehnung.


Sie legen keine Klage ein.


Sie legen Klage ein, aber keinen Eilantrag.


Sie reichen keine Begründung nach.


Sie geben Dokumente ohne Prüfung ab.


Sie erzählen vor Gericht etwas völlig Neues, ohne zu erklären, warum es früher nicht gesagt wurde.


Sie ignorieren Briefe der Ausländerbehörde.


Sie kommen Passpflichten nicht nach.


Sie tauchen unter.


Sie lassen Fristen verstreichen.


Diese Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Gerade im Asylrecht entscheiden manchmal wenige Tage über den gesamten weiteren Aufenthalt.


20. Was sollten Angehörige tun?


Angehörige können helfen, indem sie sofort den Bescheid sichern, den Briefumschlag aufheben, alle Fristen notieren und schnell anwaltliche Hilfe organisieren.


Hilfreich ist außerdem, alle Unterlagen zu sammeln:

BAMF-Bescheid,

Anhörungsprotokoll,

Zustellungsumschlag,

Aufenthaltsgestattung oder Duldung,

Pass oder Ausweis,

frühere Schreiben der Ausländerbehörde,

ärztliche Unterlagen,

Nachweise über Arbeit, Ausbildung, Schule,

Mietvertrag,

Lohnabrechnungen,

Deutschzertifikate,

Geburtsurkunden von Kindern,

Heiratsurkunde,

Nachweise über Integration,

Unterlagen aus Syrien.


Angehörige sollten Betroffene nicht drängen, irgendetwas zu unterschreiben, ohne es verstanden zu haben. Auch sollten keine spontanen Aussagen gegenüber Behörden gemacht werden, wenn nicht klar ist, welche Folgen sie haben.

Gerade bei Familien mit Kindern ist besondere Vorsicht geboten. Schulbesuch, Kindergarten, gesundheitliche Versorgung, familiäre Bindungen und Verwurzelung in Deutschland können rechtlich bedeutsam sein. Diese Umstände müssen aber belegt werden. Es reicht nicht, pauschal zu sagen, die Familie sei gut integriert. Man braucht Nachweise.


21. Was sollte man gegenüber der Ausländerbehörde beachten?


Nach einer Ablehnung des Asylantrags wird häufig die Ausländerbehörde aktiv. Sie kann zur Passbeschaffung auffordern, Termine anordnen, Fragen zur Identität stellen oder Mitwirkungspflichten geltend machen.

Betroffene sollten solche Schreiben ernst nehmen. Gleichzeitig sollten sie nicht vorschnell Erklärungen abgeben, deren rechtliche Folgen sie nicht überblicken. Gerade bei syrischen Staatsangehörigen kann die Frage der Passbeschaffung kompliziert sein. Es kann relevant sein, ob eine Vorsprache bei einer Botschaft zumutbar ist, ob dadurch Gefahren entstehen können oder ob die Identität bereits anderweitig geklärt ist.

Auch die Frage der Arbeitserlaubnis hängt häufig mit ausländerrechtlicher Mitwirkung zusammen. Wer eine Duldung hat und arbeiten oder eine Ausbildung beginnen möchte, sollte frühzeitig prüfen lassen, welche Unterlagen notwendig sind und welche rechtlichen Hindernisse bestehen.

Wichtig ist: Die Ausländerbehörde ist nicht das BAMF. Sie entscheidet nicht neu über den Asylantrag. Sie ist aber für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen zuständig. Deshalb muss man beide Ebenen auseinanderhalten: das asylrechtliche Verfahren vor dem BAMF und dem Verwaltungsgericht einerseits und das ausländerrechtliche Verfahren bei der Ausländerbehörde andererseits.


22. Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist


Asylrecht ist Fristenrecht. Wer zu spät handelt, verliert oft Möglichkeiten. Gleichzeitig ist das Asylrecht eng mit dem Aufenthaltsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht verbunden.

Gerade bei syrischen Verfahren geht es häufig nicht nur um die Frage: „Asyl ja oder nein?“ Es geht auch um subsidiären Schutz, Abschiebungsverbote, Dublin, Schutzstatus in anderen EU-Staaten, Duldung, Arbeitserlaubnis, Passpflicht, Straftaten, Ausweisung, Familie, Ausbildung und Integration.

Eine anwaltliche Prüfung sollte daher nicht erst beginnen, wenn die Abschiebung unmittelbar bevorsteht. Je früher der Fall strukturiert wird, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten.

In der Praxis zeigt sich häufig: Es gibt nicht „die eine Lösung“. Manchmal muss gegen den BAMF-Bescheid geklagt werden. Manchmal muss zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden. Manchmal ist ein Folgeantrag sinnvoll. Manchmal liegt der bessere Weg im Aufenthaltsrecht, etwa über Ausbildung, Beschäftigung, Familie oder nachhaltige Integration. Manchmal müssen strafrechtliche und ausländerrechtliche Fragen zusammen gedacht werden.

Genau deshalb ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung entscheidend.


23. Zusammenfassung der wichtigsten Sofortmaßnahmen


Wer als syrischer Staatsangehöriger einen ablehnenden BAMF-Bescheid erhält, sollte sofort handeln.

Der Bescheid und der Umschlag müssen aufbewahrt werden.


Die Frist muss sofort geprüft werden.


Bei einer Wochenfrist darf keine Zeit verloren werden.


Es muss geprüft werden, ob Klage und Eilantrag erforderlich sind.


Das Anhörungsprotokoll muss kontrolliert werden.


Alle Beweise müssen gesammelt werden.


Gesundheitliche Unterlagen müssen aktualisiert werden.


Die Ausländerbehörde sollte nicht ohne Prüfung kontaktiert werden.


Es sollte geprüft werden, ob ein anderer Aufenthaltstitel möglich ist.


Wichtig ist vor allem: Keine vorschnellen Angaben, keine falschen Dokumente, keine Fristversäumnis und kein Untertauchen. Wer rechtzeitig handelt, hat deutlich bessere Möglichkeiten, seinen Aufenthalt zu sichern oder zumindest eine gerichtliche Prüfung zu erreichen.


24. Fazit


Asylanträge von Syrern werden heute häufiger kritisch geprüft und teilweise abgelehnt, weil das BAMF stärker auf die individuelle Gefährdung abstellt, die Lage neu bewertet und allgemeine Hinweise auf Krieg oder schlechte Lebensbedingungen nicht immer genügen lässt.

Eine Ablehnung ist aber nicht das Ende. Entscheidend ist, schnell und richtig zu reagieren. Der Bescheid muss sofort geprüft werden. Die Fristen sind kurz. Bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Entscheidungen kann innerhalb einer Woche Klage und Eilantrag erforderlich sein. Bei einfacher Ablehnung läuft regelmäßig eine Zweiwochenfrist.

Wer betroffen ist, sollte nicht warten, nicht untertauchen und keine unüberlegten Erklärungen abgeben. Es muss geprüft werden, ob Klage erhoben wird, ob Eilrechtsschutz erforderlich ist, ob Abschiebungsverbote bestehen und ob außerhalb des Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht möglich ist.


Rechtsanwalt Botor, Fachanwalt für Strafrecht, unterstützt Betroffene und Angehörige bei der Prüfung von BAMF-Bescheiden, Klagen vor dem Verwaltungsgericht, Eilanträgen, Abschiebungsschutz, Duldung, Aufenthaltserlaubnis und ausländerrechtlichen Fragen nach einer Ablehnung.

 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Kommentare


bottom of page