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Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Ukrainer: Warum Beweise zum Aufenthalt in der Ukraine entscheidend sind

  • vor 5 Tagen
  • 8 Min. Lesezeit

Erneut erfolgreiches Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht


Viele ukrainische Staatsangehörige leben in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Diese Vorschrift regelt den vorübergehenden Schutz für Menschen, die infolge des Krieges aus der Ukraine geflohen sind.

In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nicht in jedem Fall automatisch erfolgt. Ausländerbehörden prüfen teilweise sehr genau, ob die betroffene Person am 24. Februar 2022 tatsächlich ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatte.

Rechtsanwalt Botor konnte in einem weiteren Verfahren vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich durchsetzen, dass einer ukrainischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu erteilen ist. Die zuständige Ausländerbehörde hatte den Antrag zunächst abgelehnt. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, der gewöhnliche Aufenthalt der Betroffenen in der Ukraine zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns sei nicht ausreichend nachgewiesen.

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung nicht. Der ablehnende Bescheid wurde aufgehoben. Die Behörde wurde verpflichtet, die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu erteilen.

Der Fall zeigt deutlich: Wer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragt oder gegen eine Ablehnung vorgehen muss, sollte frühzeitig Beweise sammeln. Gerade kleine Beweise können entscheidend sein. Besonders wichtig können Fotos mit Metadaten, Chatverläufe, digitale Nachweise, Kontoauszüge, Wohnnachweise und Angaben zur tatsächlichen Lebenssituation sein.


§ 24 AufenthG: Worum geht es?


§ 24 AufenthG betrifft den vorübergehenden Schutz. Für ukrainische Staatsangehörige ist diese Vorschrift seit Beginn des russischen Angriffskrieges von zentraler Bedeutung.

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG soll Menschen schützen, die infolge des Krieges aus der Ukraine vertrieben wurden. In vielen Fällen ist die Erteilung unproblematisch. Schwierigkeiten entstehen aber dann, wenn die Ausländerbehörde Zweifel daran hat, ob die Person tatsächlich zum begünstigten Personenkreis gehört.

In diesen Fällen steht häufig eine Frage im Mittelpunkt:


Hatte die betroffene Person am 24. Februar 2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine?


Diese Frage ist entscheidend. Es geht nicht nur darum, ob jemand ukrainischer Staatsangehöriger ist. In problematischen Fällen will die Behörde wissen, ob der Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns tatsächlich in der Ukraine lag.


Der gewöhnliche Aufenthalt in der Ukraine


Der gewöhnliche Aufenthalt ist nicht immer identisch mit einer formellen Meldeadresse. Entscheidend ist vielmehr, wo sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt befand.

Dabei kommt es auf eine Gesamtbetrachtung an. Es wird geprüft, wo die Person tatsächlich gelebt hat, wo sie gearbeitet hat, wo sie soziale Bindungen hatte und ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Lebensmittelpunkt vor Kriegsbeginn in ein anderes Land verlegt wurde.


Wichtige Fragen sind zum Beispiel:


  • Wo hat die Person vor dem 24. Februar 2022 gewohnt?

  • Wo hat sie gearbeitet?

  • Wie wurde der Lebensunterhalt finanziert?

  • Wo befanden sich Familie, Freunde oder Partner?

  • Wo wurden Einkäufe erledigt?

  • Gab es Arztbesuche oder sonstige Termine in der Ukraine?

  • Gibt es Fotos mit Metadaten aus der Ukraine?

  • Gibt es Chatverläufe, in denen der Aufenthaltsort erwähnt wird?

  • Gibt es digitale Spuren, die den Aufenthalt belegen?

  • Gibt es Hinweise darauf, dass die Person dauerhaft in ein anderes Land gezogen war?


Gerade diese Gesamtbetrachtung ist wichtig. Nicht immer entscheidet ein einzelnes Dokument. Häufig entsteht erst aus vielen kleinen Beweisen ein überzeugendes Bild.


Warum die Ausländerbehörde den Antrag ablehnen kann


Ausländerbehörden lehnen Anträge nach § 24 AufenthG teilweise ab, wenn sie der Auffassung sind, dass der gewöhnliche Aufenthalt in der Ukraine nicht ausreichend nachgewiesen wurde.


Das kann zum Beispiel passieren, wenn:

  • keine lückenlosen Arbeitsnachweise vorliegen,

  • kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden ist,

  • Kontoauszüge nur wenige Bewegungen zeigen,

  • längere Auslandsaufenthalte vermutet werden,

  • die Behörde Zweifel an der Wohnsituation hat,

  • der Pass erst nach Kriegsbeginn ausgestellt wurde,

  • Angaben nicht ausreichend belegt erscheinen,

  • Unterlagen unvollständig oder schwer verständlich sind.

Eine solche Ablehnung bedeutet aber nicht automatisch, dass die Entscheidung richtig ist. Gerade in ukrainischen Fällen muss berücksichtigt werden, dass die Lebensrealität vor Kriegsbeginn häufig nicht vollständig durch offizielle Dokumente abgebildet wird.


Warum offizielle Dokumente oft fehlen


Viele ukrainische Staatsangehörige können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht lückenlos durch klassische offizielle Unterlagen belegen. Das ist nicht ungewöhnlich.

In der Ukraine waren vor Kriegsbeginn informelle Beschäftigungen weit verbreitet. Nicht jede Arbeit wurde schriftlich dokumentiert. Gerade in einfachen Beschäftigungsverhältnissen, im Verkauf, in kleineren Betrieben oder im Dienstleistungsbereich gab es häufig keine vollständigen Arbeitsverträge oder Sozialversicherungsnachweise.

Auch Löhne wurden teilweise bar bezahlt. Deshalb finden sich auf Kontoauszügen nicht immer regelmäßige Gehaltseingänge. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Person nicht in der Ukraine gearbeitet oder gelebt hat.

Auch Wohnverhältnisse waren nicht immer schriftlich geregelt. Manche Personen lebten bei Partnern, Familienangehörigen oder Freunden. Teilweise wurden Wohnkosten bar bezahlt oder von anderen Personen getragen. Auch daraus darf nicht vorschnell geschlossen werden, dass kein gewöhnlicher Aufenthalt in der Ukraine bestand.

Genau deshalb ist es wichtig, die tatsächliche Lebenssituation umfassend und nachvollziehbar darzustellen.


Erfolgreiche Argumentation vor dem Verwaltungsgericht


In dem von Rechtsanwalt Botor erfolgreich betriebenen Verfahren hatte die Ausländerbehörde den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG abgelehnt. Sie war der Auffassung, der gewöhnliche Aufenthalt in der Ukraine zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns sei nicht ausreichend nachgewiesen.

Im Klageverfahren wurde die persönliche Lebenssituation der Mandantin umfassend aufgearbeitet. Dabei wurde nicht nur auf einzelne Dokumente abgestellt. Entscheidend war vielmehr die Gesamtschau.


Vorgetragen und berücksichtigt wurden unter anderem:

  • die Erwerbsbiografie,

  • die tatsächliche Wohnsituation,

  • die persönlichen Lebensumstände,

  • die wirtschaftliche Situation,

  • vorhandene digitale Nachweise,

  • Fotos mit Metadaten,

  • Chatverläufe,

  • sowie das Fehlen tragfähiger Hinweise auf eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts in ein anderes Land.


Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation und stellte fest, dass aufgrund der Gesamtschau der gewöhnliche Aufenthalt in der Ukraine zum maßgeblichen Zeitpunkt nachgewiesen war.

Damit konnte erneut erfolgreich durchgesetzt werden, dass die ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde aufgehoben und die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden muss.


Fotos mit Metadaten: Warum sie besonders wichtig sein können


Ein besonders wichtiger Punkt in solchen Verfahren sind Fotos mit Metadaten.

Viele Menschen haben auf ihrem Handy alte Fotos gespeichert. Diese Fotos zeigen vielleicht Alltagssituationen, Wohnungen, Straßen, Geschäfte, Freunde, Familienangehörige oder Orte in der Ukraine. Für sich allein scheint ein solches Foto manchmal unbedeutend. In einem Verfahren nach § 24 AufenthG kann es aber sehr wichtig sein.


Besonders relevant sind Fotos mit Metadaten. Metadaten können Informationen enthalten wie:

  • Aufnahmedatum,

  • Uhrzeit der Aufnahme,

  • GPS-Standort,

  • Gerät, mit dem das Foto aufgenommen wurde,

  • Speicherinformationen,

  • teilweise auch weitere technische Angaben.


Wenn ein Foto aus der Ukraine stammt und die Metadaten zeigen, dass es kurz vor oder um den 24. Februar 2022 aufgenommen wurde, kann dies ein wichtiges Indiz für den tatsächlichen Aufenthalt sein.


Wichtig ist deshalb: Fotos sollten möglichst im Original gesichert werden. Sie sollten nicht nur als Screenshot weitergeleitet werden. Beim Weiterleiten über Messenger-Dienste können Metadaten verloren gehen. Auch beim Bearbeiten, Komprimieren oder Speichern in anderer Form können wichtige Informationen gelöscht werden.

Betroffene sollten daher prüfen, ob alte Originalfotos auf dem Handy, in Cloud-Speichern, in Google Fotos, iCloud, Telegram, WhatsApp, Viber oder anderen Diensten vorhanden sind. Gerade Fotos mit Metadaten können helfen, den Aufenthalt in der Ukraine zu belegen.


Chatverläufe und digitale Nachweise


Neben Fotos mit Metadaten können auch Chatverläufe sehr wichtig sein.

In vielen Fällen finden sich in alten Nachrichten Hinweise darauf, wo sich eine Person aufgehalten hat. Das kann zum Beispiel eine Nachricht sein, in der über den Wohnort gesprochen wird, eine Verabredung in einer ukrainischen Stadt, eine Nachricht über Arbeit, Wohnung, Einkäufe, Arzttermine oder familiäre Ereignisse.

Auch solche Nachrichten können in der Gesamtschau Bedeutung haben.


Wichtig können sein:

  • WhatsApp-Nachrichten,

  • Telegram-Chats,

  • Viber-Nachrichten,

  • SMS,

  • E-Mails,

  • Social-Media-Nachrichten,

  • Sprachnachrichten,

  • Screenshots mit Datum,

  • Chatverläufe mit Ortsangaben,

  • Nachrichten über Arbeit, Wohnung oder Alltag.


Auch hier gilt: Die Originaldaten sind meist besser als bloße Screenshots. Wenn möglich, sollten Chatverläufe vollständig und nachvollziehbar gesichert werden. Einzelne Screenshots können helfen, aber ein vollständiger Verlauf ist oft überzeugender.


Weitere kleine Beweise, die helfen können


Neben Fotos mit Metadaten und Chatverläufen können viele weitere Unterlagen wichtig sein.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kontoauszüge,

  • Barabhebungen in der Ukraine,

  • Kartenzahlungen in ukrainischen Geschäften,

  • Rechnungen,

  • Lieferbestätigungen,

  • Arztunterlagen,

  • Apothekenbelege,

  • Unterlagen aus ukrainischen Apps,

  • digitale Behördennachweise,

  • Arbeitsbestätigungen,

  • Bestätigungen von Nachbarn,

  • Bestätigungen von Freunden,

  • Bestätigungen von Arbeitgebern,

  • Mietnachweise,

  • Strom- oder Internetrechnungen,

  • Handyverträge,

  • SIM-Karten-Nachweise,

  • Schul- oder Ausbildungsunterlagen,

  • Fahrkarten,

  • Tickets,

  • Fotos von Wohnung oder Arbeitsplatz,

  • Social-Media-Posts,

  • Standortverläufe aus Google Maps oder Apple-Diensten.

Entscheidend ist nicht, ob jedes einzelne Dokument für sich allein den vollständigen Nachweis erbringt. Entscheidend ist, ob die Unterlagen zusammen ein stimmiges Bild ergeben.


Der häufige Fehler: Beweise werden zu spät gesammelt


Ein häufiger Fehler ist, dass Betroffene erst nach einer Ablehnung anfangen, Beweise zu suchen. Dann ist vieles schwieriger.

Alte Handys wurden vielleicht bereits ausgetauscht. Cloud-Zugänge sind verloren gegangen. Chats wurden gelöscht. Fotos wurden komprimiert oder ohne Metadaten weitergeleitet. Kontakte zu früheren Arbeitgebern oder Vermietern bestehen nicht mehr.

Deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu handeln.

Wer merkt, dass die Ausländerbehörde Zweifel am Aufenthalt in der Ukraine hat, sollte sofort beginnen, alle vorhandenen Nachweise zu sichern. Dabei sollten auch kleine und scheinbar unbedeutende Beweise nicht vorschnell aussortiert werden.

Gerade Fotos mit Metadaten, alte Chatverläufe und digitale Spuren können später entscheidend sein.


Was tun bei Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG?


Wenn die Ausländerbehörde den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ablehnt, sollte die Entscheidung schnell geprüft werden.


Wichtig ist insbesondere:

  • Welche Frist läuft?

  • Wurde eine Abschiebungsandrohung erlassen?

  • Welche Begründung gibt die Behörde?

  • Welche Nachweise wurden bereits vorgelegt?

  • Welche Nachweise wurden von der Behörde nicht ausreichend berücksichtigt?

  • Gibt es weitere Beweise?

  • Ist eine Klage zum Verwaltungsgericht möglich?

  • Ist zusätzlich ein Eilantrag erforderlich?

Gerade bei ablehnenden Bescheiden im Aufenthaltsrecht können Fristen kurz sein. Wer zu lange wartet, riskiert erhebliche Nachteile.

Eine Ablehnung sollte deshalb nicht einfach hingenommen werden.


Warum anwaltliche Hilfe wichtig sein kann


In Verfahren nach § 24 AufenthG geht es oft nicht nur darum, Unterlagen einzureichen. Entscheidend ist, die Unterlagen rechtlich richtig einzuordnen.

Die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht muss verstehen, warum bestimmte Nachweise wichtig sind. Gerade kleine Beweise müssen in einen nachvollziehbaren Zusammenhang gebracht werden.

Ein Foto mit Metadaten ist nicht nur ein Foto. Es kann zeigen, dass sich eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort befand.

Ein Chatverlauf ist nicht nur private Kommunikation. Er kann belegen, dass die Person in der Ukraine wohnte, arbeitete oder ihren Alltag dort verbrachte.

Ein Kontoauszug mit wenigen Bewegungen beweist nicht automatisch das Gegenteil. Gerade bei Barzahlungen und informeller Beschäftigung muss erklärt werden, warum geringe Kontobewegungen trotzdem plausibel sind.

Diese rechtliche und tatsächliche Einordnung ist häufig entscheidend.


Was bedeutet der erfolgreiche Fall für andere Ukrainer?


Der durch Rechtsanwalt Botor erfolgreich geführte Fall zeigt, dass ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde überprüft und erfolgreich angegriffen werden können.

Er zeigt auch, dass Gerichte nicht nur formale Dokumente betrachten. Entscheidend kann die Gesamtschau aller Umstände sein.

Für andere ukrainische Staatsangehörige bedeutet das:

Auch wenn nicht alle offiziellen Unterlagen vorhanden sind, kann ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bestehen. Wichtig ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt in der Ukraine nachvollziehbar dargelegt und belegt wird.

Gerade kleine Beweise können hierbei eine zentrale Rolle spielen.


Checkliste: Welche Nachweise sollten Ukrainer sichern?


Ukrainische Staatsangehörige, bei denen der Aufenthalt in der Ukraine zum 24. Februar 2022 zweifelhaft gemacht wird, sollten insbesondere folgende Nachweise sichern:


  • Reisepass und ukrainische ID,

  • Meldeunterlagen aus der Ukraine,

  • Arbeitsnachweise,

  • Renten- oder Sozialversicherungsnachweise,

  • Mietunterlagen,

  • Bestätigungen von Vermietern oder Mitbewohnern,

  • Fotos mit Metadaten aus der Ukraine,

  • Originalfotos aus dem Handy oder der Cloud,

  • Chatverläufe mit Datum und Ortsbezug,

  • Kontoauszüge,

  • Barabhebungen,

  • Kartenzahlungen in der Ukraine,

  • Arztunterlagen,

  • Apothekenbelege,

  • Schul- oder Ausbildungsnachweise,

  • Rechnungen,

  • Lieferbestätigungen,

  • Handy- oder Internetverträge,

  • Standortverläufe,

  • digitale Nachweise aus Apps,

  • Bestätigungen von Freunden, Nachbarn oder Arbeitgebern.

Diese Unterlagen sollten möglichst vollständig und im Original gesichert werden.


Wichtig: Metadaten nicht löschen


Besonders bei Fotos ist Vorsicht geboten. Viele wichtige Informationen befinden sich nicht sichtbar im Bild selbst, sondern in den Metadaten.

Wer Fotos per Messenger verschickt, als Screenshot speichert oder bearbeitet, kann diese Metadaten verlieren. Deshalb sollten Originalfotos erhalten bleiben.

Am besten sollten Betroffene:

  • Originalfotos auf dem Handy nicht löschen,

  • Fotos nicht nur als Screenshot speichern,

  • Cloud-Sicherungen prüfen,

  • Google Fotos oder iCloud durchsuchen,

  • Originaldateien sichern,

  • Fotos nicht unnötig bearbeiten,

  • bei Weiterleitung darauf achten, dass die Originaldatei erhalten bleibt.

Gerade Fotos mit Metadaten können in einem Verfahren nach § 24 AufenthG sehr wertvoll sein.


Fazit


Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist für viele ukrainische Staatsangehörige von zentraler Bedeutung. Wird der Antrag abgelehnt, weil der gewöhnliche Aufenthalt in der Ukraine angeblich nicht ausreichend nachgewiesen sei, sollte die Entscheidung nicht vorschnell akzeptiert werden.

Der erfolgreich durch Rechtsanwalt Botor geführte Fall vor dem Verwaltungsgericht zeigt: Auch nach einer Ablehnung kann die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erfolgreich durchgesetzt werden.

Entscheidend ist häufig die Gesamtschau vieler Beweise. Gerade Fotos mit Metadaten, Chatverläufe, digitale Nachweise, Kontoauszüge und persönliche Erklärungen können den notwendigen Nachweis erbringen.

Wer Probleme mit der Ausländerbehörde hat oder bereits eine Ablehnung erhalten hat, sollte schnell handeln und anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.


Rechtsanwalt Botor unterstützt ukrainische Staatsangehörige bei Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, bei Ablehnungen durch Ausländerbehörden und in Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

 

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