Asyl abgelehnt – und jetzt?
- RABotor
- vor 3 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Viele Mandanten sind verzweifelt, wenn das BAMF den Asylantrag ablehnt. Doch eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch die Abschiebung. Das deutsche Aufenthaltsrecht kennt zahlreiche Möglichkeiten, trotzdem in Deutschland zu bleiben.
Klage gegen die BAMF-Entscheidung
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Das Gericht prüft dann, ob das BAMF die Situation korrekt bewertet hat.
Aufenthalt aus humanitären Gründen
Auch ohne Asylschutz können folgende Titel infrage kommen:
Duldung: wenn eine Abschiebung unmöglich ist
Aufenthaltserlaubnis bei Ehe mit einem EU-Bürger oder Deutschen
Härtefallanträge bei besonders schwierigen persönlichen Situationen
Familiennachzug und Integration
Gerade wenn Kinder in Deutschland geboren werden oder ein Ehepartner hier lebt, bestehen oft gute Chancen auf einen Aufenthaltstitel. Auch Integration durch Ausbildung, Arbeit und Sprachkurse spielt eine wichtige Rolle.
➡️ Fazit: Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Mit einer guten anwaltlichen Strategie lassen sich viele rechtliche Wege finden, um in Deutschland zu bleiben.
Kommentare