top of page
  • AutorenbildRABotor

Steuerstrafrecht: Airbnb muss Steuerverwaltung Auskunft geben.

Ver­mitt­ler von Fe­ri­en­un­ter­künf­ten wie Airb­nb dür­fen dazu ver­pflich­tet wer­den, der Steu­er­ver­wal­tung be­stimm­te An­ga­ben über Ge­schäf­te zu über­mit­teln, die die Be­her­ber­gung von Tou­ris­ten be­tref­fen. Dies hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof mit Ur­teil vom 27.04.2022 in einem Fall aus Bel­gi­en ent­schie­den. Darin liege kein Ver­stoß gegen Uni­ons­recht.



9 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Soll ich der Polizei meine PIN geben?

Nahezu in jedem Verfahren werden meine Mandanten mit der Problematik der sichergestellten oder beschlagnahmten Mobiltelefone konfrontiert. Hier wird mir immer, leider teilweise zu spät, die Frage gest

bottom of page