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Informationen für Menschen aus der Ukraine

Einreise nach Deutschland mit biometrischen Reisepass


Zum Zwecke eines Kurzaufenthaltes von bis zu 90 Tagen können ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich darin frei bewegen. Das schließt auch eine Weiterreise von Polen oder anderen Mitgliedsstaaten nach Deutschland ein.


Einreise nach Deutschland ohne biometrischen Reisepass


Ukrainische Staatsangehörige ohne biometrischen Pass benötigen für die Einreise grundsätzlich ein Visum. Ein EU-Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen.


Nach der Einreise


Zurzeit erhalten ukrainische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG. Ein Asylantrag ist nicht mehr erforderlich ! Wenn ukrainische Staatsangehörige eine Unterkunft haben (z.B. bei Freunden und Familie) und keine Sozialleistungen benötigen (z.B. Krankenversicherung) müssen sich Betroffene für eine Verlängerung der visumfreien Zeit bei dem am Wohnort befindenden Bürgerbüro melden. Wenn ukrainische Staatsangehörige keine private Unterkunft haben ist eine Registrierung notwendig. Für den Regierungsbezirk Oberbayern erfolgt die Registrierung im Ankunftszentrum, Maria-Probst-Straße 14, München.


Zur Antragsstellung oder bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden!



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