
Fachanwalt für Strafrecht in Rosenheim
Als hoch spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, vertrete ich meine Mandanten bundesweit in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Hierzu zählen insbesondere die strafrechtliche Vertretung im Ermittlungsverfahren bei Strafanzeige oder Untersuchungshaft.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf der Strafverteidigung vor Gericht einschließlich Berufung und Revision sowie Strafvollstreckung.
Darüber hinaus bin ich besonders spezialisiert im Auslieferungsrecht, Asylrecht und Ausländerrecht.
SPEZIAL-
GEBIETE
Allgemeines Strafrecht
Allgemeines Strafrecht umfasst die Straftatbestände des Strafgesetzbuches, wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Verkehrsdelikte. Es betrifft alltägliche Vorwürfe, die oft schwerwiegende Folgen haben können. Ein Strafverteidiger prüft Beweise, entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie und wahrt Ihre Rechte in jedem Verfahrensabschnitt. Wer eine Vorladung oder Hausdurchsuchung erhält, sollte sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – und keine Angaben ohne Beratung machen.
Betäubungsmittelstrafrecht
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Das Betäubungsmittelstrafrecht erfasst den Umgang mit verbotenen Substanzen nach dem BtMG, wobei seit Inkrafttreten des Cannabiskonsumgesetzes (CanG) der private Besitz und Anbau von Cannabis in engen Grenzen legalisiert wurde. Strafbar bleiben insbesondere Handel, unerlaubte Weitergabe und Besitz über den erlaubten Mengen. Bei anderen Betäubungsmitteln wie Kokain oder Heroin gelten weiterhin strenge Strafandrohungen. In vielen Fällen können Therapieauflagen oder Maßnahmen nach §â€¯35 BtMG eine strafmildernde Alternative darstellen.
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Jugendstrafrecht
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Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche (14–17 Jahre) und in besonderen Fällen auch für Heranwachsende (18–20 Jahre). Es stellt nicht die Strafe, sondern Erziehung und Wiedereingliederung in den Vordergrund. Statt Haft stehen erzieherische Maßnahmen wie Auflagen, Sozialstunden oder Trainingskurse im Vordergrund. Ziel ist es, Straftaten künftig zu vermeiden und die Entwicklung des Jugendlichen positiv zu beeinflussen.
Kapitalstrafrecht
Das Kapitalstrafrecht befasst sich mit den schwersten Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub mit Todesfolge oder erpresserischem Menschenraub. Diese Delikte sind im Strafgesetzbuch besonders streng geregelt und sehen in der Regel lange Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslanger Haft vor. Verfahren im Kapitalstrafrecht sind komplex, oft medial beachtet und erfordern eine sorgfältige Verteidigungsstrategie. Ziel der Verteidigung ist es, die Tat- und Schuldfrage präzise zu prüfen und die Rechte des Beschuldigten umfassend zu wahren.
Medizinstrafrecht
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Das Medizinstrafrecht umfasst alle strafrechtlich relevanten Fragen im Gesundheitswesen. Dazu gehören unter anderem Vorwürfe wie Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug, Körperverletzung oder Verstöße gegen Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetze. Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal sehen sich oft komplexen Verfahren gegenüber, bei denen medizinische und juristische Expertise eng verzahnt sind. Ziel einer Verteidigung ist es, den beruflichen Ruf und die Approbation zu schützen.
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Geschäfts- und Wirtschaftsleben, wie Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Korruption oder Steuerhinterziehung. Verfahren in diesem Bereich sind oft komplex und beinhalten umfangreiche Akten, wirtschaftliche Zusammenhänge und Spezialvorschriften. Eine effektive Verteidigung erfordert sowohl juristische Expertise als auch Verständnis für betriebswirtschaftliche Abläufe. Ziel ist es, finanzielle und persönliche Folgen für den Mandanten so gering wie möglich zu halten.
Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht umfasst alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Solche Verfahren sind für Beschuldigte besonders belastend, da sie häufig mit erheblicher öffentlicher Aufmerksamkeit und persönlichen Konsequenzen verbunden sind. Eine frühzeitige und diskrete Verteidigung ist entscheidend, um Beweise zu sichern, falsche Anschuldigungen abzuwehren und die Rechte des Mandanten zu schützen.
Ausländerrecht /Asylrecht
Das Ausländer- und Asylrecht regelt die Einreise, den Aufenthalt und den Schutz von Ausländern in Deutschland. Es umfasst Fragen zu Aufenthaltstiteln, Visum, Familiennachzug sowie Verfahren im Asylrecht für Schutzsuchende. Häufig geht es um komplexe Antrags- und Gerichtsverfahren, etwa bei drohender Abschiebung oder Verlängerung des Aufenthalts. Ziel anwaltlicher Unterstützung ist es, die Rechte der Betroffenen zu wahren und bestmögliche Lösungen für ihren Verbleib in Deutschland zu erreichen.
ÜBER UNS
Rechtsanwalt Raphael Botor ist seit September 2014 in der 1981 von Herrn Rechtsanwalt Axel Kampf gegründeten Zweit-Kanzlei in Rosenheim tätig und führt seit dem 01. Januar 2017 diese alleinverantwortlich und eigenständig weiter. Der ehemalige Kanzleiinhaber steht ihm jedoch noch mit seiner über 35-jährigen Erfahrung weiterhin beratend zur Seite.
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Aufgrund der nachgewiesenen, überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht hat die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München dem Rechtsanwalt und Strafverteidiger Raphael Botor die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ erteilt.
​Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Unterstützung von Ausländern und Einwanderern in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten - insbesondere Vertretung vor Behörden oder Gerichten. Auch die anwaltliche Vertretung von Ausländern gegenüber Botschaften und Konsulaten sowie bei Fragen von Einreise und/oder Aufenthalt von ausländischen Mitbürgern und Visumverfahren.
​Auch die Verteidigung im Auslieferungsverfahren erfordert vertiefte Kenntnisse im Recht der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, des internationalen und europäischen Haftbefehls sowie ausländerrechtliche Kenntnisse. Aufgrund der Spezialisierung im Bereich des Strafrechts und des Ausländerrechts besitzt Herr Rechtsanwalt Botor die notwendige Expertise und verfügt dabei über zahlreiche Kontakte zu ausländischen Rechtsanwälten. Zu seiner Tätigkeit gehört selbstverständlich auch die Vorort-Beratung eines sich im Ausland befindlichen Mandanten.
Rechtsanwalt Raphael Botor bietet umfassende Rechtsberatung in Deutsch, Englisch oder Polnisch an.
​Obwohl Rechtsanwalt Raphael Botor die Kanzlei in einer schnelllebigen und zeitoptimierenden Gesellschaft weiterführt, vertritt und praktiziert er die Meinung, einer „persönlichen und vor allem umfangreiche Beratung, Betreuung und Vertretung“ seiner Mandanten, jedoch mit Nutzung von modernsten Kommunikationswegen, was den Informationsaustausch mit seinen Mandanten von jedem Ort der Welt garantiert. Ob persönliche Beratung im Gespräch in den Kanzleiräumen oder mit Nutzung medialer Technik, stehen immer die Grundsätze: „Qualität vor Quantität“ und „eine Beratung ist erst dann zu Ende, wenn der Mandant vollumfänglich informiert wurde und keine offenen Fragen mehr bleiben“ im Vordergrund.
Herr Rechtsanwalt Raphael Botor wird im Sekretariat von seiner Ehefrau und Fachkraft, welche dieses seit nunmehr über 23 Jahren leitet, unterstützt. Eine weitere, erfahrene Fachkraft komplettiert das eingespielte Team.


KONTAKT
Rechtsanwalt Raphael Botor
Münchener Str. 30, 83022 Rosenheim
E-Mail: office@kampf-ra.de
Tel.: +49 (0) 8031807270
Fax.: +49 (0) 80318072717
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