Der Rat der Europäischen Union hat am 25. Februar 2022 die Verordnung (EU) 2022/330 ( 2 ) angenommen, mit der die Kriterien für die Benennung dahin gehend geändert wurden, dass Personen und Organisationen, die die Regierung der Russischen Föderation unterstützen und von ihr profitieren, und Personen und Organisationen, die eine wesentliche Einnahmequelle für die Regierung der Russischen Föderation darstellen, sowie natürliche oder juristische Personen, die mit auf der Liste stehenden Personen oder Organisationen verbunden sind, einbezogen werden.
Das bedeutet, dass jegliche Visaanträge individuell auf mögliche Verbindungen zur Regierung der Russischen Föderation geprüft werden. Es besteht jedoch kein genereller Visa-Stopp für russische Staatsangehörige.
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