Am 22. August 2024 tritt eine bedeutende Neuerung im deutschen Straßenverkehr in Kraft: die Einführung verbindlicher THC-Grenzwerte. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und klare rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Cannabiskonsum am Steuer zu schaffen.
Neuregelung:
THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Weiterhin ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol untersagt. In diesem Fall droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 EUR.
In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren gilt die Grenze von 3,5 ng/ml nicht. Vielmehr gilt der bisher festgelegte Grenzwert von 1,0 ng/ml THC weiter.
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