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Endlich! Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Am 22. August 2024 tritt eine bedeutende Neuerung im deutschen Straßenverkehr in Kraft: die Einführung verbindlicher THC-Grenzwerte. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und klare rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Cannabiskonsum am Steuer zu schaffen.

Neuregelung:

 

  • THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC)  ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat rechnen.

  • Weiterhin ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol untersagt. In diesem Fall droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 EUR.

  • In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren gilt die Grenze von 3,5 ng/ml nicht. Vielmehr gilt der bisher festgelegte Grenzwert von 1,0 ng/ml THC weiter.


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