Seit dem 27.06.2024 gelten für die Einbürgerung in Deutschland neue, erleichterte Voraussetzungen.
Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass Ausländer nach nur fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können – statt wie zuvor acht Jahren. Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Einbürgerung nach 3 Jahre erfolgen.
Voraussetzung dafür ist ein rechtmäßiger Aufenthalt und eine stabile Lebensgrundlage. Neben der Aufenthaltsdauer müssen Einbürgerungsbewerber*innen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Zudem müssen sie über grundlegende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen, was durch einen Einbürgerungstest belegt werden kann. Auch die Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II ist eine zentrale Bedingung. Ein weiteres Highlight des neuen Gesetzes ist, dass die doppelte Staatsangehörigkeit nun möglich ist, ohne dass die alte Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss. So wird der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft für viele Zuwandererinnen deutlich unkomplizierter.
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