top of page
AutorenbildRABotor

BGH legt neue Grenze für eine „nicht geringe Menge für eine Reihe synthetischer Drogen fest!

Der BGH hat mit Beschluss v. 08.02.2022- 3 StR 136/21 für eine Reihe synthetischer Drogen die Grenze für eine „nicht geringe Menge“ festgelegt.



1. Synthetische Cathinone – α-Pyrrolidinovalerophenon und 3,4-Methylendioxypyrovaleron - 5 Gramm, – Buphedron und Pentylon - 15 Gramm, – Clephedron und 4-Methylethcathinon - 25 Gramm, – Methylon - 30 Gramm,

2. Psychostimulierenden Phenethylamine – Ethylphenidat - 15 Gramm, – 4-Fluoramfetamin - 20 Gramm,

3. Synthetische Cannabinoide – AM-2201, JWH-122 und JWH-210- 1 Gramm

4. Benzodiazepine – Etizolam - 240 Milligramm, – Flubromazepam - 600 Milligram.




14 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Endlich! Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Am 22. August 2024 tritt eine bedeutende Neuerung im deutschen Straßenverkehr in Kraft: die Einführung verbindlicher THC-Grenzwerte....

Soll ich der Polizei meine PIN geben?

Nahezu in jedem Verfahren werden meine Mandanten mit der Problematik der sichergestellten oder beschlagnahmten Mobiltelefone...

Comments


bottom of page